Lehrgang Pflegehelfende SRK
Der Lehrgang Pflegehelfende SRK richtet sich an Personen, die einen beruflichen Einstieg in den Pflegebereich planen oder sich auf die Pflege von Angehörigen vorbereiten möchten. Der Besuch des Lehrgangs, inklusive das Absolvieren eines Praktikums, befähigt die Teilnehmenden, im Auftrag von Pflegefachpersonen, hilfsbedürftige Menschen zu begleiten und sie in den Lebensaktivitäten kompetent zu unterstützen. Der Lehrgang ist nach einem national gültigen Rahmenlehrplan aufgebaut. Das Zertifikat Pflegehelfende SRK ist somit in der ganzen Schweiz anerkannt.
Zulassungsbedingungen
Für die Aufnahme zum Lehrgang Pflegehelfende SRK müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens zurückgelegtes 18. Altersjahr
- Bereitschaft und Interesse am Umgang mit hilfs- und pflegebedürftigen Menschen, insbesondere älteren Menschen - Bereitschaft zur Zusammenarbeit in einem Team
- Verstehen von Texten und der gesprochenen Sprache der jeweiligen Region. Fähigkeit, sich in dieser Sprache mündlich und schriftlich verständlich auszudrücken. Es wird ein Sprachtest gemäss Richtlinien des jeweiligen Rotkreuz-Kantonalverbands vorgenommen. (Es werden Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B1 verlangt)
- Gute körperliche, geistige und seelische Gesundheit
Dauer des Lehrgangs
Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen Teil von 120 Stunden und einem praktischen Teil von 15 Tagen.
Lehrgangabschluss
Zertifikat Pflegehelfende SRK
Lehrgangkosten
- Total 2'340 CHF
- Informationsveranstaltung 40 CHF
- Lehrgang 2'300 CHF
Informationen
Kompetenzen und Fähigkeiten Pflegehelfende SRK
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Daten Lehrgänge
Sie finden die Daten im nachfolgenden Dokument:
Daten Informationsveranstaltungen
Informationsveranstaltung für den Lehrgang 25.1 mit Start im Januar 2025:
10. Dezember 2024 um 16.00 Uhr (Sprachverständnistest 14.30 Uhr)
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Sie finden das Anmeldeformular auf dieser Seite unter Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 5. Dezember 2024
Anmeldung
Anmeldeformular Informationsveranstaltuung
Der Eingang der Anmeldung wird schriftlich bestätigt.
Häufig gestellte Fragen zum Lehrgang Pflegehelfende SRK
Ja, der Besuch der Informationsveranstaltung ist obligatorisch.
Nein, die Praktikumsplätze werden im Lehrgang durch die Kursleiterin zugeteilt.
Die Praktikumsdaten werden durch die Institutionen festgelegt. Der Zeitrahmen, in dem das Praktikum gemacht wird, finden Sie bei den jeweiligen Kursdaten.
Ja, alle Institutionen im Kanton Uri, die die Vereinbarung der Curaviva Uri unterstützen, entrichten nach erfolgreich bestandenem Praktikum eine Entschädigung von 600 CHF. Folgende Institutionen gehören dazu: Alters- und Pflegeheim (APH) Rosenberg, Altdorf; Pflegewohngruppe Höfli, Altdorf; Spannort, Erstfeld; Stiftung Pflegezentrum Urnersee, Flüelen; Seerose, Flüelen; APH Rüttigarten, Schattdorf; APH Gosmergarten, Bürglen; Betagten- und Pflegeheim (BPH) Oberes Reusstal, Wassen; BPU Urserental, Andermatt
In der Pflege, insbesonders in der Langzeitpflege, hat die Pflegedokumentation eine immer bedeutsamere Rolle. Aus gesetzlichen Gründen müssen die pflegerischen Leistungen dokumentiert werden. Dies geschieht heute meistens in elektronischer Form.
Alle Informationen, die Sie brauchen um ein Duplikat Ihres Zertifikates zu erhalten, finden Sie hier.
Informationen dazu erhalten Sie unter dem folgenden Link.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.