Bitte leiten Sie diese bei Bedarf an die entsprechenden Personen weiter oder orientieren Sie im nachfolgend formulierten Sinne.
Für den Einsatz von Babysittern gelten nach wie vor die verabschiedeten Standards. Die Einsätze bleiben z.B. auf ca. 3 Stunden (bei wachem Kind) beschränkt und haben zum Ziel, Eltern einen nötigen Freiraum (z.B. in einer Home-Office Situation) zu geben.
Babysitter sollen grundsätzlich nicht als Ersatz für Kinderbetreuung (Schule, Kita etc.) fungieren, wenn Eltern ausser Haus bei der Arbeit sind. Es sollen nur Einsätze geleistet werden, wenn der Babysitter (und seine Familie) sowie die Familie bei der das Kind gehütet wird, gesund sind und keine (bekannte) Ansteckungsgefahr besteht. Im Übrigen gelten die empfohlenen Schutzmassnahmen. Die Vorgabe des Social Distancing kann dabei nicht eingehalten werden.
Babysittern wird empfohlen, ihre Einsätze auf eine oder ganz wenige Familien zu beschränken, um den Risiko-Kreis eng zu halten. Idealerweise bei einer Familie in der Nachbarschaft, mit deren Kindern sie schon in Kontakt waren. Grundsätzlich stehen Eltern, die einen Babysitter einsetzen, gegenüber dem Babysitter (bzw. bei Minderjährigen: gegenüber von dessen Eltern) in der Verantwortung
Wir danken Ihnen herzlich für die Einhaltung der Massnahmen, die zum Schutz der Gesamtbevölkerung beitragen und wünschen Ihnen gute Gesundheit, Geduld und Zuversicht.